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ThemenspecialsEntgeltumwandlung bleibt auch 2009 sozialversicherungsfrei – betriebliche Altervorsorge weiterhin atttraktivDen Download zu diesem Beitrag finden Sie hier ...Vergütungsbestandteile, die durch Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) verwendet werden, sind auch über das Jahr 2008 hinaus komplett beitragsfrei zur Sozialversicherung. Nach langem Hin- und Her beschloss die Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der auch mit weiteren Maßnahmen die bAV stärken soll. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) beschlossen. Danach sollen Beträge, die über eine Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge gezahlt werden, weiterhin zu allen Zweigen der Sozialversicherung (Rentenversicherung, gesetzliche Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) beitragsfrei bleiben. Müntefering rudert zurückBisher hatte Arbeits- und Sozialminister Müntefering abgelehnt, die bAV weiter im bisherigen Umfang zu fördern. Wesentlicher Grund: Die schon fest eingeplanten Beitragseinnahmen der Sozialversicherungsträger ab 2009. Wenn das Gesetz plangemäß ab 2009 die heutige Beitragsbegünstigung fortsetzt, zeichnen sich schon jetzt finanzielle Engpässe bei Kassen & Co. ab. Ansprüche künftig schon ab 25. Lebensjahr unverfallbarWie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll zudem das Unverfallbarkeitsalter auf einen Betriebrentenanspruch von 30 auf 25 Jahre gesenkt werden. Diese Regelung dürfte vor allem Frauen zugute kommen. Viele arbeitgeberfinanzierte Rentenanwartschaften gehen derzeit noch verloren, weil junge Frauen wegen der Kindererziehung vor dem 30. Lebensjahr aus dem Unternehmen ausscheiden und damit ihre Anwartschaften verlieren. |
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